Erbrecht
Ein fremder Betreuer, verschwundene Gelder, zerstrittene Geschwister oder verschenkte Erbschaftsteuer. Wer dies für sich und seine Angehörigen vermeiden will, kann Vorsorge treffen. Ob Krankheits- oder Erbfall, die Weichen lassen sich frühzeitig durch rechtliche Regelungen (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) zum eigenen und zum Schutz der Familie stellen. Wir helfen Ihnen spezialisiert und umfassend bei Ihrer Vorsorge- und Nachfolgeplanung.
Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere: